FHS-Reife

Frühestens nach dem Besuch von zwei Halbjahren in der Qualifikationsphase (Klassenstufen 11 und 12) kann ein Thüringer Schüler bzw. eine Schülerin die Schule auch mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife verlassen. Dazu müssen bestimmte Fächer mit bestimmten Mindestnoten eingebracht werden. Ob das möglich ist, muss individuell überprüft werden. Dazu wendet man sich an den Oberstufenleiter bzw. die Oberstufenleiterin.

Den praktischen Teil der Fachhochschulreife kann man z.B. durch ein FSJ, ein einjähriges Praktikum etc. erlangen. Auskünfte dazu kann ebenfalls der Oberstufenleiter bzw. die Oberstufenleiterin, aber auch ein Berater oder eine Beraterin des Arbeitsamtes geben. Mit schulischem und praktischem Teil ist es dann möglich, an einer Fachhochschule zu studieren.