Regelschule > Gymnasium

Ein Quereinstieg an das Gymnasium ist in Thüringen am Ende der Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule sowie aus den Klassenstufen 5 bis 8 der Gemeinschaftsschule möglich, wenn die Voraussetzungen für den Übertritt bestehen:

  • in der Klassenstufe 5 und 6: auf dem Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache mindestens die Note "gut",
  • in der Klassenstufe 7 der Gemeinschaftsschule: auf dem Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache auf abschlussbezogener Anspruchsebene II mindestens die Note "gut",
  • in der Klassenstufe 8 der Gemeinschaftschule: auf dem Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache auf der abschlussbezogenen Anspruchsebene III mindestens die Note "ausreichend" oder auf der abschlussbezogenen Anspruchsebene II mindestens die Note "gut",
  • in der Klassenstufe 10: auf dem Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und Wahlpflichtfach mindestens die Note "gut" und der Realschulabschluss wurde mindestens mit einem Durchschnitt von 3,0 absolviert.

Eine Aufnahme in das Gymnasium kann auch erfolgen, wenn

  • eine Empfehlung der Klassenkonferenz zum Bildungsgang Gymnasium vorliegt oder
  • die Aufnahmeprüfung bestanden wurde.